Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die im neu entstehenden Wohngebiet „Erweiterung Sannbruch-Ost“ neu entstehenden Straßen wie folgt:

Die Verbindungsstraße in Richtung der Straße „Am Brink“ lautet: „Quastenberg“

Die Privatstraße erhält den Straßennamen: „Am Hufenfeld“.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V können die Gemeinden den Straßen Namen geben. Die aus dem Wohngebiet Sannbruch-Ost führende Straße „Am Brink“ kann nicht in das Wohngebiet „Erweiterung Sannbruch-Ost“ weitergeführt werden, da die Hausnummernvergabe in die entgegengesetzte Richtung führt. Daher wird vorgeschlagen die Straße von dem Ortsteil Quastenberg kommend zunächst mit der Bezeichnung Quastenberg fortzuführen.

Um eine reibungslose Vergabe von Hausnummern sicherzustellen, macht sich die Vergabe eines neuen Straßennamens für den Teil der Privatstraße erforderlich. Durch die Verwaltung wurde in historischen Quellen recherchiert und folgende mögliche Straßenbezeichnungen gefunden: Hufenfeld, Lange Wiese, Quastenberger Feld und Stadtfeld. Aufgrund der Lage der Straße wird durch die Verwaltung der Name „Am Hufenfeld“ vorgeschlagen.

 

Grundsätzlich fällt in dieser Angelegenheit jedoch nochmals besonders ins Auge, dass die Straßennamen und Hausnummern im Ortsteil Quastenberg unübersichtlich sind. Insofern wird angeregt schon im Rahmen der Ausschussberatung über die Notwendigkeit einer Änderung der Straßenbezeichnungen für diesen Ortsteil zu beraten.

 

Rechtliche Grundlage: § 51 Straßen- und Wegegesetz M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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