Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt einem Neubau einer kombinierten Einrichtung Kita/Hort auf dem Gelände des Schulstandortes grundsätzlich zu und beauftragt den Bürgermeister, alle notwendigen Schritte (Trägerverhandlung, Fördermitteleinwerbung etc.) zur Realisierung solch eines Vorhabens einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Burg Stargard wurde in den letzten Jahren, besonders für junge Familien, aufgrund der intakten Infrastruktur, zu einem attraktiven Wohnort. Diese Entwicklung macht sich in den Schülerzahlen und auch bei den Anmeldungen für Kita und Hort bemerkbar. In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Schulanfänger dementsprechend regelmäßig an, was sich auch beim Hort bemerkbar macht.

 

Schon Mitte / Ende der 2000-er Jahre ist es dahingehend regelmäßig zu Engpässen bei der Bereitstellung von optimalen Räumlichkeiten für die Einrichtung gekommen. Seinerzeit war der Hort noch in der Grundschule und hatte schon damalig nur wenige Flächen zur Verfügung.

Mit den weiteren Umbaumaßnahmen in der Grundschule und der gleichzeitig hohen Leerstandsquote in der Regionalen Schule, wurde damalig entschieden, den Hort in die Regionale Schule umzuziehen. Seither zeigte das Trägerwerk soziale Dienste als Betreiber des Hortes regelmäßig erhöhte Raumbedarfe an, die nach und nach noch erfüllt werden konnten. So wurden durch die Verwaltung genutzte Archivräume wieder frei gezogen und dem Hort zur Verfügung gestellt.

Weiterhin konnte ein Raum, der vorher durch ein Ganztagsschulprojekt belegt war, einer gemeinsam Nutzung zugeführt werden.

Aktuell werden in zehn Räumen 235 Kinder durch den Hort betreut. Der Träger des Hortes hat jedoch kürzlich erneut signalisiert, dass die Betreuung bzw. die Aufnahmemöglichkeiten mittlerweile wieder an die Grenzen stoßen. Mittelfristig ist auch nach Vorgaben des Landkreises ein weiterer Bedarf von etwa 35 Plätzen erkennbar.

 

Dementsprechend müssten weitere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Kurzfristig soll dies einerseits dadurch gewährleistet werden, indem andere Räumlichkeiten der Regionalen Schule zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Mittel- und langfristig soll aber der grundsätzlich bestehende Bedarf an Kindergarten-und Hortplätzen durch einen Neubau auf dem Gelände der Regionalen Schule gedeckt werden. Hierzu gibt es derzeit verschiedene Fördermöglichkeiten und eine Förderquote von bis zu 90 %. Als Träger solch eines Neubaus würde das Trägerwerk soziale Dienste infrage kommen, dass bereits Betreiber einer Kita in der Stadt Burg Stargard ist und auch als Träger des Hortes fungiert.

 

Das Trägerwerk soziale Dienste signalisierte in ersten Gesprächen, am Neubau einer kombinierten Einrichtung für den avisierten Standort interessiert zu sein. Hierzu wurde vorab baurechtlich eine Voranfrage gestellt und positiv votiert. Eine Bauleitplanung ist in diesem Bereich nicht erforderlich.

 

Mit einem geplanten Neubau und dem Auszug des Hortes aus den bisher genutzten Räumlichkeiten könnte die Ausrichtung der Regionalen Schule als Ganztagsschule auch weiterhin mit der gebotenen Qualität möglich sein und es wäre auch möglich räumliche Engpässe der Grundschule besser zu kompensieren. Darüber hinaus könnte im Rahmen weiterer Prüfungen auch herausgestellt werden, ob man für die Schülerspeisung weitere bauliche Veränderungen vornimmt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung M-V § 22

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

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Anlagen

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