Beschlussvorlage - 14GV/17/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Gemeinde Lindetal über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen
(Straßenausbaubeitragssatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Herr Marquardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
|
Entscheidung
|
|
|
07.03.2017
| |||
|
22.05.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 07.09.2004 mit ihrer 1. Änderung vom 07.09.2006 musste insoweit geändert werden, dass eine Änderung des Zuschlages für die Art der Nutzung (§ 5 Abs. 5 a)) anlässlich der Straßenausbaubeitragserhebung Gartenstraße/Pfarrweg in Alt Käbelich vorgenommen werden muss. Weiterhin wurde eine Tiefenbegrenzung nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ermittelt, wie es die Rechtsprechung mit bestehenden Urteilen fordert.
Zur Diskussion stehen folgende Punkte:
§ 3 Abs. 2 die Höhe der Anteile der Beitragspflichtigen bei Anliegerstraßen. Gemäß Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 8 Abs. 1 KAG M-V) hat die Gemeinde mindestens 10 vom Hundert des Aufwandes zu tragen. Derzeit werden für Anliegerstraßen 25 vom Hundert getragen.
§ 5 Abs. 6 Vergünstigung von Grundstücken zum Zweck der überwiegenden Wohnbebauung. Diese Vergünstigung ist kein Mindestbestandteil einer Straßenausbaubeitragssatzung.
Rechtliche Grundlage:
KAG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
147,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
93,7 kB
|
