Beschlussvorlage - 14GV/17/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die in der Anlage aufgeführte Satzung der Gemeinde Lindetal über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Straßenausbaubeitragssatzung vom 07.09.2004 mit ihrer 1. Änderung vom 07.09.2006 musste insoweit geändert werden, dass eine Änderung des Zuschlages für die Art der Nutzung (§ 5 Abs. 5 a)) anlässlich der Straßenausbaubeitragserhebung Gartenstraße/Pfarrweg in Alt Käbelich vorgenommen werden muss. Weiterhin wurde eine Tiefenbegrenzung nach den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten ermittelt, wie es die Rechtsprechung mit bestehenden Urteilen fordert.

 

Zur Diskussion stehen folgende Punkte:

 

§ 3 Abs. 2 die Höhe der Anteile der Beitragspflichtigen bei Anliegerstraßen. Gemäß Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 8 Abs. 1 KAG M-V) hat die Gemeinde mindestens 10 vom Hundert des Aufwandes zu tragen. Derzeit werden für Anliegerstraßen 25 vom Hundert getragen.

 

§ 5 Abs. 6 Vergünstigung von Grundstücken zum Zweck der überwiegenden Wohnbebauung. Diese Vergünstigung ist kein Mindestbestandteil einer Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Rechtliche Grundlage:

KAG M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen

 

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Anlagen

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