Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung bestätigt die Kalkulation der Feuerwehrkosten der Stadt Burg Stargard für einen Kalkulationszeitraum von 2017 bis 2021 und beschließt die Satzung für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehr der Stadt Burg Stargard (Feuerwehrkostensatzung).

 

Es werden folgende Kostentarife festgelegt:

 

Tarifteil 1 – Kosten für Personaleinsatz

 

kalkuliert

Vorschlag der Verwaltung

1.1.

Einsatz Kamerad

je Std.

26,50

26,50 €

Tarifteil 2 – Kosten für Fahrzeugeinsatz

 

 

 

2.1.

TLF

je Std.

58,58

58,50 €

2.2.

HLF

je Std.

62,23

62,00 €

2.3.

VRW

je Std.

45,88 €

45,50 €

2.4.

MZF

je Std.

61,69 €

61,50 €

2.5.

LF 8

je Std.

53,18

53,00 €

Tarifteil 3 – Pauschalen

 

 

 

3.1

Bei Fehlalarmierungen der Freiwilligen Feuerwehr Burg Stargard (durch fehlerhaft arbeitende Brandmeldeanlagen oder bei mutwilliger Fehlalarmierung) erfolgt die Kostenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Kostensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Kosten im Einzelfall gefordert werden können.

je Einsatz

272,75

272,50

3.2

Bei Türöffnungen durch die Freiwillige Feuerwehr Burg Stargard erfolgt die Kostenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Kostensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Kosten im Einzelfall gefordert werden können.

je Einsatz

272,75

272,50

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch die Verwaltung wurde die seit dem 22.10.2002 zuletzt geänderte Feuerwehrgebührensatzung neu gefasst und kalkuliert. Dieses machte sich aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen notwendig. Eine Kalkulation fand nach dem Jahre 1999 nicht mehr statt.

 

Die Feuerwehrkostensatzung wurde durch das Bau- und Ordnungsamt neu erarbeitet.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, § 26 Abs. 2 BrSchG M-V, §§ 2, 6 KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

12600.43229001  Erträge

 

 

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Anlagen

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