Beschlussvorlage - 14GV/17/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die „Richtlinie zur Förderung des Sports, der Kultur, der Kinder-, Jugend-, Senioren- und Sozialarbeit der Gemeinde Lindetal” (Vereinsförderrichtlinie).

 

 

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Sachverhalt

Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich vielfältige ideelle Interessen und Bestrebungen seiner Bürger entfalten. Die gemeinnützigen Vereine fördern soziale, kulturelle, sportliche oder gesellschaftliche Zwecke und erfüllen Aufgaben, für die sonst die Gemeinde im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger Mittel einsetzen müsste.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die Gemeinde Lindetal die Vereine, um somit auch ihre Anerkennung für deren Arbeit auszudrücken.

Die Förderung erfolgt jährlich durch den jeweiligen Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und nach Maßgabe dieser Richtlinie.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie besteht nicht.

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalverfassung MV

 

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Finanz. Auswirkung

Ausgaben in Höhe von 1.000,00 € wurden unter dem Produktsachkonto 28100.54190001 in den Haushalt 2017 eingestellt.
 

 

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Anlagen

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