Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/065
Grunddaten
- Betreff:
-
7. Änderung der Abwassergebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Bianca Rothe
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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20.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung).
Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:
Schmutzwasser | 3,13 EUR/m³ |
Niederschlagswasser | 1,95 EUR/m³ |
Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1) werden nicht verändert.
Sachverhalt
Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung macht sich auf Grund vorliegender Kalkulation der Abwassergebühren erforderlich. Mit Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard vom 02. Dezember 2009 über die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Burg Stargard wurde bereits ein jährlich fortzuführender Anpassungsbedarf der Gebühren für die Abwasserbeseitigung vorausgesagt. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen sollen demnach jeweils im entsprechenden Folgejahr ausgeglichen werden.
Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2018 eine Erhöhung um 0,32 €/m³ von 2,81 €/m³ auf 3,13 €/m³ im Vergleich zum Jahr 2017.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Erhöhung der Mengengebühr um 0,44 EUR/m³ von 1,51€/m³ auf 1,95 €/m³.
Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr hängt mit der Umverlegung einer Regenwasserleitung zusammen. Die entstandenen Kosten werden sich in den Jahren 2018 und 2019 im Umfang von je 0,32 €/m³ gebührensteigernd auswirken.
Auf Grund des sich stetig verändernden Verbrauchs der Haushalte von Trinkwasser wird zukünftig weiterhin mit geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Mengengebühr zu rechnen sein. Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2019.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, KAG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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510 kB
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3
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(wie Dokument)
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515,4 kB
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