Beschlussvorlage - 14GV/17/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt auf Grund der als Anlage beigefügten

Selbsteinschätzung, dass die Gemeinde Lindetal im Sinne des § 2 GLeitbildG

zukunftsfähig ist. Die Koordinierungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

wurde bei der Erstellung mit einbezogen.

 

 

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Sachverhalt

Durch § 2 Abs. 1 GLeitbildG vom 14.6.2016 wurden alle Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit im Sinne des Leitbildgesetztes vorzunehmen und anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selbst zu beurteilen, ob sie noch zukunftsfähig sind.

Mit der eigenen Analyse können Defizite in der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde identifiziert und Zielstellungen für mögliche freiwillige Gemeindezusammenschlüsse definiert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Lindetal wird nach einer in eigener Verantwortung der Gemeindevertretung vorgenommenen Gesamtbetrachtung mit 58 von 100 möglichen Punkten bestätigt. (Selbsteinschätzung siehe Anlage)

 

 

Rechtliche Grundlage:

GLeitbildG vom 14. Juni 2016 § 2 Abs. 1

KV MV § 22 Abs. 2

KV MV § 12 Abs. 1

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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Anlagen

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