Informationsvorlage - 00SV/17/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Informationsgegenstand:

Die Stadtvertretung Burg Stargard nimmt das touristische Entwicklungskonzept für die Höhenburg Stargard zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses zur Einleitung eines Vergabeverfahrens (Beschl.-Nr.:00SV/16/020) wurde durch die „BTE Tourismus- und Regionalberatung Berlin“ die touristische Enwicklungskonzeption für die Burganlage erarbeitet.

Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V und die Finanzaufsicht unseres Landkreises machten zuvor darauf aufmerksam, dass wesentliche Förderentscheidungen nur auf der Grundlage einer das Entwicklungskonzeption getroffen werden können.

 

Nach mehreren Sitzungen, Gesprächsrunden und Workshops im Jahre 2016 ( 1. Workshop  07.07.2016 Burg, 2. Workshop 20.10.2016 Hotel Marienhof sowie zu Beratungsterminen mit Gewerbe- / Tourismus- sowie Stadtvertretern) wurde am 21.02.2017 das  Entwicklungskonzept durch den Projektleiter Herrn Dipl.-Geog. Harald Geißler den Mitgliedern der Stadtvertretung und der Ausschüsse vorgestellt.

 

Das Konzept wurde daraufhin dem Landesförderinstitut sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus übergeben.

Nach einem Gesprächstermin im Ministerium  im März 2017 wurden kurze Aktualisierungen im Konzept (Bsp. Gastronomiebetrieb wieder gewährleistet) vorgenommen.

 

Das Landesförderinstituts und des Wirtschaftsministeriums haben das touristische Entwicklungskonzept für die Höhenburg Stargard anerkannt. Auf dieser Grundlage wird nunmehr entschieden, ob und in welcher Höhe die weiteren Investitionen auf der Burganlage gefördert werden.

 

Rechtliche Grundlage: KV MV § 22

 

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Finanz. Auswirkung

keine
 

 

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Anlagen

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