Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/16/056

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Abwasserbeseitigung der Stadt Burg Stargard (Beitragssatzung). Es werden folgende Beitragssätze festgelegt:

 

 

Vorschlag der Verwaltung

ggf. Abweichungen

Schmutzwasser

7,50

 

Regenwasser

4,40

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Es erfolgte eine Überarbeitung der beitragsrelevanten Flächen sowie die Korrektur der einzubeziehenden Kosten für die Beitragskalkulation. Die vorhergehende Kalkulation war dahingehend nicht vollständig, so dass sich nunmehr andere Beitragssätze für den Bau von Schmutz- und Niederschlagswasseranlagen ergeben.

Für die Schmutzwasserbeseitigung wurde ein Beitrag von 7,67 €/m² und für die Niederschlagswasserbeseitigung ein Beitrag von 4,55 €/m² ermittelt.

Die Überarbeitung und In-Kraft-Setzung der Abwasserbeitragssatzung ist für alle bereits veranlagten Grundstückseigentümer nicht mehr relevant. Die Satzung wird für zukünftige „Neuanschließer“ sowie für noch nicht veranlagte Grundstücke (z.B. auf Grund verlorener Gerichtsverfahren) Anwendung finden.

 

Die Ermittlung der beitragsrelevanten Kosten erfolgte durch die TAB und wurde durch zuletzt erschlossene Gebiete ergänzt bzw. korrigiert. Die Flächenermittlung wurde nochmals durch die Verwaltung überarbeitet und mit den bestehenden Bebauungsmöglichkeiten (Geschossigkeit, Versiegelung) abgeglichen.

Für die aufgenommenen ehemaligen Gemeinden Teschendorf und Cammin gilt diese Satzung nicht, da diese Ortsteile an den Abwasserbeseitigungszweckverband Tollensesee angeschlossen sind.

 

Rechtliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine -  Beitragseinnahmen kommen insgesamt der Finanzierung der Abwasseranlagen zugute und können sich dann langfristig gebührenmindernd auswirken.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...