Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard  beschießt auf Grund der als Anlage beigefügten Selbsteinschätzung, dass die Stadt Burg Stargard im Sinne des § 2 GLeitbildG

zukunftsfähig ist. Die Koordinierungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde bei der Erstellung der Selbsteinschätzung einbezogen.

 

 

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Sachverhalt

Durch § 2 Abs. 1 GLeitbildG vom 14.6.2016 wurden alle Gemeinden dazu verpflichtet, eine eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit im Sinne des GLeitbildG vorzunehmen und anhand eines vorgegebenen Prüfrasters selbst zu beurteilen, ob sie noch zukunftsfähig ist.  Mit der eigenen Analyse können Defizite der Gemeinde identifiziert und Zielstellungen für mögliche freiwillige Gemeindezusammenschlüsse definiert werden.

 

Die Zukunftsfähigkeit der Stadt Burg Stargard wird nach einer vorgenommenen Gesamtbetrachtung mit 78 von 100 möglichen Punkten bestätigt.

(Selbsteinschätzung siehe Anlage)

 

Rechtliche Grundlage:

 

GLeitbildG vom 14. Juni 2016 § 2 Abs. 1

KV MV § 22 Abs. 2

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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Anlagen

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