Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Burg" Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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18.10.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Burg Stargard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Burg“ Burg Stargard.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Sanierungssatzung ortsüblich bekanntzumachen.
Hierbei ist auf die Vorschriften der §§ 144 und 145 BauGB hinzuweisen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Sanierungssatzung betroffenen Grundstücke einzeln aufzuführen.
Sachverhalt
Die Stadt Burg Stargard als Eigentümerin der nördlichsten Höhenburg Deutschlands ist für den Erhalt und die weitere Entwicklung dieser Anlage verantwortlich. Auf der Grundlage der im Jahr 2012 durch die Stadtvertretung Burg Stargard bestätigten Denkmalpflegerischen Rahmenplanung wurden notwendige Investitionen zum Erhalt des Gebäudebestandes und zur Verbesserung der Infrastruktur ermittelt und als Förderantrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Gesundheit übergeben.
Seitens des Ministeriums und der Finanzaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde nunmehr die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung der Burganlage gefordert, welches die Entwicklungschancen der Burganlage und die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Burg Stargard ermittelt. Dieses Konzept wurde seitens des Ministeriums und der Finanzaufsicht mit folgendem Ergebnis bestätigt: das Alleinstellungsmerkmal der Burganlage als Denkmal von nationaler Bedeutung ist gegeben und die Stadt Burg Stargard kann die finanzielle Mittel zum Erhalt und Entwicklung dieser Anlage nicht allein (auf Grundlage der allgemeinen Fördersätze unterschiedlichster Förderrichtlinien des Landes M-V) zur Verfügung stellen.
Aus diesem Grund wurden der Stadt Burg Stargard im Rahmen einer Ministerien übergreifenden Beratung Fördervarianten aufgezeigt und in Aussicht gestellt.
Unter anderem wurde empfohlen, die Burganlage in Burg Stargard zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet zu erklären, um Mittel des Städtebauförderung des Landes M-V beantragen zu können.
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Burg“ erfolgt im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V, BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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37 kB
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