Beschlussvorlage - 14GV/17/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal beschließt die in der Anlage aufgeführte Satzung der Gemeinde Lindetal über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung).
 

 

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Sachverhalt

Die in der Gemeindevertretersitzung am 22.05.2017 beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung wurde der Rechts- und Kommunalaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte angezeigt. Die Rechts- und Kommunalaufsicht hat hierzu Hinweise, die zu berücksichtigen sind. Eine erneute Überarbeitung ist daher notwendig. Die jetzt zum Beschluss vorliegende Satzung wurde der Rechts- und Kommunalaufsicht im Entwurf angezeigt und zur Beschließung durch die Gemeindevertretung freigegeben.

 

Geändert wurden folgende Hinweise:

-          § 1 Satz 1 wurde um den Begriff „Anschaffung“ ergänzt

-          § 3 Abs. 2, 1. Anstrich – „die Anschaffung…“

-          § 5 Abs. 2 Nr. 4 – der Vervielfältiger 0,05 wurde zu 1,0 geändert

-          § 9 wurde um einen Satz aus dem Kommunalen Abgabengesetz M-V erweitert: „Ist die Beitragspflicht sechs Jahre nach Erlass des Vorausleistungsbescheides noch nicht entstanden, kann die Vorausleistung zurückverlangt werden.

-          § 3: die Tabelle aus dem Absatz 1 wurde separat als Absatz 2 ausgewiesen

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunales Abgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen
 

 

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Anlagen

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