Beschlussvorlage - 09GV/10/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Umstellung vom kameralen Haushalts- und Kassenrecht (Kameralistik) auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (Doppik), beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011.

Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Umstellung beauftragt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21.11.2003 und dem Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wurde festgelegt, dass die Landkreise, Städte, Ämter und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2008 bis spätestens 2012, die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik zu vollziehen haben.

Körperschaften, die die Umstellung vor dem Jahr 2012 vornehmen, müssen einen entsprechenden Umstellungsbeschluss fassen.

Innerhalb eines Amtes kann die Umstellung nur vollzogen werden, wenn das Amt, alle Gemeinden und die Stadt diesen Beschluss einheitlich fassen.

 

Rechtliche Grundlage:

 

KV M-V, Gesetz zur Einführung der Doppik

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine.

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