Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/079

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2015 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Burg Stargard und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Keine

 

Loading...