Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Übertragung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtsausschusses des Amtes Stargarder Land zum 1.1.2018.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard hat nach § 1 Abs. 2 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) einen Rechnungsprüfungsausschuss einzurichten. Dieser gesetzlichen Forderung ist die Stadt Burg Stargard nachgekommen. Im zweiten Satz des Absatzes ist geregelt, dass sich amtsangehörige Gemeinden des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes bedienen können. Bisher hat die Stadt Burg Stargard davon keinen Gebrauch gemacht. Auf Grund des Rücktritts des Stadtvertreters Herrn Lips von der Funktion des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes zum 31.12.2017 (Schreiben vom 7.11.2017), stellte sich die Frage nach der zukünftigen Besetzung und weiteren Arbeit im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes. In Gesprächen mit dem Amtsvorsteher wurde eine Zusammenlegung beider RPA auf Amtsebene favorisiert, da so die vorhandenen personellen Ressourcen gemeinsam genutzt werden können.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 36 Abs. 2 KV M-V, § 1 Abs. 2 KPG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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