Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/17/084

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 95.000,00 Euro zum Um- und Anbau des Marie-Hager-Hauses.

Mit der durchgeführten Submission am 09.11.2017 wurde festgestellt, dass die veranschlagten Auszahlungen in den Jahren 2017/2018 in Höhe von 690.000 € um ca. 95.000 € überschritten werden.
 

 

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Sachverhalt

Das ehemalige Wohnhaus der Malerin Marie Hager soll zu einem Kunst- und Kulturzentrum umgestaltet werden. Zu diesem Zweck wurden im August 2015 Fördermittel aus dem Europäischen Förderfond LEADER beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom April 2016 wurde eine Förderung der Bauleistungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 bestätigt.

Gleichzeitig ist die Gesamtfinanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2017 der Stadt und als Verpflichtungsermächtigung für der Haushalt 2018 seitens der Finanzaufsicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte genehmigt.

Nach durchgeführter Ausschreibung und Wertung der Angebotsunterlagen besteht ein finanzieller Mehrbedarf in Höhe von ca. 95.000 Euro.

Eine Deckung erfolgt u. a. über Mehreinnahmen aus Grundstücksverkäufen.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung, Hauptsatzung Stadt Burg Stargard, GemHVO Doppik

 

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Finanz. Auswirkung

Mehrauszahlungen in Höhe von 95.000 €

Mehreinzahlungen und anderem aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 95.000 €
 

 

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