Beschlussvorlage - 14GV/17/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2014 fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

1. Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wird auf Grund von § 18 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik M-V (GemHVO-Doppik) zur Deckung des anderenfalls auszuweisenden Jahresverlustes ein Betrag aus zuvor zugeführten investiven Zuweisungen in Höhe von 13.023,59 EUR entnommen.

2. Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis.

3. Der Jahresabschluss 2014 wird mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 1.572.589,15 EUR bei einer Bilanzsumme von 3.831.659,94 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahmen) von -59.489,74 EUR festgestellt.

 

 

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Sachverhalt

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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