Beschlussvorlage - 14GV/17/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lindetal entlastet die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2014.

 

 

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Sachverhalt

Nach § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) beschließt die Gemeindevertretung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin in einem gesonderten Beschluss. Der Jahresabschluss 2014 wurde durch den Rechnungsprüfungs-ausschuss des Amtes Stargarder Land und das Rechnungsprüfungsamt Neverin (RPA Neverin) geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss und das RPA Neverin haben vorgeschlagen, den Jahresabschluss zu beschließen und der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 60 Abs. 5 KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

 

 

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