Beschlussvorlage - 14GV/18/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Thomas Schröder
- Einreicher:
- Herr Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Lindetal
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Entscheidung
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30.01.2018
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Sachverhalt
Für das Gemeindefahrzeug Peugeot Boxer, amt. Kennzeichen MST RB 76, bestand bis zum 01.01.2018 ein Mietvertrag zwischen der Gemeinde Lindetal und der Firma Bernd & Kathrin Rohloff Transporte. Die Firma Rohloff Transporte möchte dieses Fahrzeug der Gemeinde Lindetal in zweiter Linie für die Jugendfeuerwehr spenden. Für die Erfassung des Restwertes ließ Herr Rohloff am 16.10.2017 von der DEKRA ein Gutachten für dieses Fahrzeug erstellen. Diese Bewertung ergab einen Händlereinkaufswert von Brutto: 4.400,00 Euro und liegt dem Bau- und Ordnungsamt vor.
Entsprechend Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-Leistungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen – für darunterliegende Beträge kann die Entscheidung auf den Hauptausschuss (soweit vorhanden) oder bis maximal 100,00 € auf den Bürgermeister delegiert werden.
Rechtliche Grundlage:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V
