Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dem Amtsgericht Neubrandenburg die in der Vorschlagsliste (siehe Anlage) eingetragenen Schöffenkandidaten für die Amtszeit 2019 – 2023 vorzuschlagen.
 

 

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Sachverhalt

Für die anstehende Schöffenwahl werden neue ehrenamtliche Richter (Schöffen)  gesucht. Die laufende Amtsperiode endet am 31.12.2018.

Die Stadt Burg Stargard hat insgesamt 8 Schöffen vorzuschlagen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung der Stadtvertretung erforderlich.

Bis zum 1. Mai 2018 sind die Vorschlagslisten durch die Gemeinden aufzustellen.

Danach ist diese Liste bis zum 1. Juni 2018 öffentlich auszulegen.

Der Zeitpunkt der Auslegung ist vorher öffentlich bekannt zu machen.

 

Rechtliche Grundlage: Gerichtsverfassusngsgesetz (GVG)

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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