Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt das Verfahren des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard einzustellen

 

 

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Sachverhalt

Am 27.05.2015 wurde durch die Stadtvertretung der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ der Stadt Burg Stargard gefasst.

 

Durch den Vorhabenträger Hein Abrahams von der Milchhof Burg Stargard GmbH wurde mit dem vorhabenbezogenen B-Plan das Ziel verfolgt, dass die Errichtung und der Betrieb einer Gülleverwertungsanlage zur Erzeugung von Strom auf dem Betriebsgelände der Milchhof Burg Stargard GmbH im OT Quastenberg ermöglicht wird.

 

Mit Schreiben vom 29.01.2018 teilte mir der Vorhabenträger mit, dass an der Änderung der Bauleitplanung nicht mehr festgehalten wird und das Verfahren eingestellt werden soll.

Somit wird das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 17 „Sondergebiet Gülleverwertung Quastenberg“ eingestellt. Der Städtebauliche Vertrag wird zwischen den Vertragspartnern gekündigt.

 

 

Rechtliche Grundlage:

BauGB, KV M-V, Städtebaulicher Vertrag

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

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