Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt für den avisierten Neubau einer Kindertagesstätte den Standort am Papiermühlenweg (Flur 7, Flurstück 164/8) zu nutzen.

 

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Sachverhalt

Für den Neubau einer Kindertagesstätte mit einer geplanten Kapazität von 60 bis 90 Kindern ist ein Baustandort zu bestimmen.

Zu diesem Zweck wurden folgende Standorte untersucht und bewertet: Quastenberg, Papiermühlenweg und Areal am Rathaus. Als Bewertungskriterien wurden die Lage/ verkehrliche Anbindung, das bestehendes Baurecht (Städtebau/Architektur/ Funktionalität), die Kapazität / Grundstücksgröße und eventuell bestehender Sonderaufwand für die Erschließung betrachtet.

 

Im Ergebnis benannter Faktoren wird der Standort: Areal am Rathaus als möglicher Baustandort ausgeschlossen.

Die Standorte Quastenberg und Papiermühlenweg werden hinsichtlich Möglichkeiten / Voraussetzungen der Bebauung als gleichwertig eingeschätzt, wobei jedoch die Fläche in Quastenberg angekauft werden müsste.

Mit dem Neubau einer KITA im Bereich Papiermühlenweg sind aus städtebaulicher Sicht jedoch Vorteile verbunden, da dadurch eine bessere Verteilung der Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des gesamten Stadtgebietes verbunden. Eine Konzentration solcher Einrichtungen auf ein bestimmtes Stadtgebiet sollte vermieden werden.

 

 

Rechtliche Grundlage:

Hauptsatzung Stadt Burg Stargard, Baugesetzbuch M-V

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine


 

 

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Anlagen

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