Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V

1.Aufstellung der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard

2.Die Billigung des Entwurfs über die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard

3.Beschluss über die öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

4.Die Auslegung ist öffentlich bekannt zu machen

5.Das Öffentlichkeitsverfahren wird mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt

      „Stargarder Zeitung“ und im Internet eingeleitet.

 

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Sachverhalt

 Der Geltungsbereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) wird geringfügig geändert.

Es wird eine Einbeziehungsfläche, welche in die 1. Änderung der Satzung einbezogen werden sollen, dargestellt.

Es werden Baufelder durch Hinzufügen von Baugrenzen vereint. Die Vereinigung wird entsprechend dargestellt (Baugrenzlinie gem. PLanZVO).

Die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard erfolgt als Textsatzung.

 

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Textsatzung und dem Lageplan, wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard zur Fortsetzung des Verfahrens bestimmt.

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden.

 

Planungserfordernis:

Ziele der 1. Änderung der Satzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard sind, dass die Abrundungsfläche (durch die Darstellung einer Einbeziehungsfläche) ein wenig vergrößert und die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen wird.

Hierbei handelt es sich um die Geltungsbereichsgrenze der Satzung nördlich der Straße Quastenberg in der Flur 2, Gemarkung Quastenberg.

Weiterhin werden die derzeitigen Baufelder zu einem Ganzen vereint, um die bereits bestehenden Hauptgebäude im Nachgang bauordnungsrechtlich zu legitimieren.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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