Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Änderung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger Herr Burghard Peters, Lindenweg 37 in 17094 Burg Stargard beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ das Büro architektur:fabrik:nb, Architekt Lutz Braun, Augustastraße 16 in 17033 Neubrandenburg.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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