Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/024
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschnittsbildung Ausbau Kreisverkehr Teschendorfer Chaussee - Dewitzer Chaussee
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Andy Marquardt
- Einreicher:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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23.05.2018
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Sachverhalt
Grundsätzlich ist für das Entstehen der Beitragspflicht ein Ausbau der Anlage in ihrer gesamten Länge erforderlich. Andernfalls bedarf es einer Abschnittsbildung.
An einer Abschnittsbildung werden folgende Forderungen gestellt:
Eine gewisse selbständige Bedeutung der Anlage und Begrenzung nach optisch erkennbaren Gegebenheiten oder aus Rechtsgründen.
Der Knotenpunkt Dewitzer Chaussee – Teschendorfer Chaussee wird als Kreisverkehrsanlage ausgebaut. Eine derartige Anlage stellt nach ihrem Erscheinungsbild und ihrer Funktion grundsätzlich eine eigenständige Verkehrsanlage dar. Eine Abschnittsbildung zur Beitragserhebung ist daher für diesen Bereich nicht notwendig.
Über die Kreisverkehrsanlage hinaus wird der Gehweg stadteinwärts bis zu Dewitzer Chaussee 5 und stadtauswärts Richtung Quastenberg bis zur Dewitzer Chaussee 15 ausgebaut. Für diese Bereiche bedarf es für die Beitragserhebung eine Abschnittsbildung, da nicht die gesamte Anlage -Dewitzer Chaussee- ausgebaut wird.
Da es sich um eine Landesstraße handelt, ist Straßenbaulastträger für die Fahrbahn und die Kreisverkehrsanlage das Straßenbauamt Neustrelitz. Die Stadt Burg Stargard ist Baulastträger für die Nebenanlagen und beteiligt sich daher am Ausbau des Gehweges und der Straßenbeleuchtung. Der Abschnitt wird im beiliegenden Lageplan aufgezeigt.
Rechtliche Grundlage: § 8 Absatz 4 KAG M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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884,2 kB
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