Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard beschließt die 8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) und die Billigung der Kalkulationen 2019 zu Schmutz- und Regenwasser.

 

Als Mengengebühr für die Abwasserbeseitigung werden folgende Gebührensätze festgelegt:

 

Schmutzwasser

3,22 EUR/m³

Niederschlagswasser

2,06 EUR/m³

 

Die Grundgebühren für die Schmutzwasserbeseitigung (siehe § 4 Abs. 1) werden nicht verändert.

 

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Sachverhalt

Die Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Abwassergebühren erforderlich. Mit Beschluss der Stadtvertretung Burg Stargard vom 02. Dezember 2009 über die Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Burg Stargard wurde bereits ein jährlich fortzuführender Anpassungsbedarf der Gebühren für die Abwasserbeseitigung vorausgesagt. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen sollen demnach jeweils im entsprechenden Folgejahr ausgeglichen werden. 

Für die Schmutzwasserbeseitigung ergibt sich für das Jahr 2019 eine Erhöhung um 0,09 €/m³ von 3,13 €/m³ auf 3,22 €/m³ im Vergleich zum Jahr 2018.

Für die Niederschlagswasserbeseitigung ergibt sich eine Erhöhung der Mengengebühr um 0,11 EUR/m³ von 1,95€/m³ auf 2,06 €/m³.

Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr steht im Zusammenhang mit der Umverlegung einer Regenwasserleitung im Jahr 2016. Die entstandenen Kosten wirken sich in den Jahren 2018 und 2019 gebührensteigernd aus.

Auf Grund des sich stetig verändernden Verbrauchs der Haushalte von Trinkwasser wird zukünftig weiterhin mit geringfügigen Abweichungen in Bezug auf die Mengengebühr zu rechnen sein. Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2020.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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