Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/037
Grunddaten
- Betreff:
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1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 Sonstiges Sondergebiet Museum und Freizeitangebote "Kreuzbruchhof" der Stadt Burg Stargard - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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19.09.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 Sonstiges Sondergebiet Museum für Munitionsgeschichte und Erlebnisgastronomie „Kreuzbruchhof“. Zur Sicherung der Flexibilität der Nutzungen wird die Bezeichnung des Planes geändert in Sonstiges Sondergebiet Museum und Freizeitangebote "Kreuzbruchhof".
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird im Einvernehmen mit der Stadt Burg Stargard die A & S GmbH Neubrandenburg aus Neubrandenburg durch den Grundstückseigentümer beauftragt, die auch die Planungskosten tragen.
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen auf dem Flurstück 2/5 in der Flur 16 der Gemarkung Burg Stargard eine textliche Änderung des B-Planes vorgenommen werden. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
Die Erstellung der 1. Änderung des B-Planes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da durch die 1. Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Im beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen, da durch die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Planziele der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 14 Sonstiges Sondergebiet Museum und Freizeitangebote "Kreuzbruchhof" der Stadt Burg Stargard sind, dass die bestehenden Unterkunftsgebäude zu Ferienwohnungen umgenutzt werden können.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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309 kB
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