Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard stimmt der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard.

Gleichzeitig wird der Vorhaben – und Erschließungsplan Nr. 2 „Jugendfreizeitzentrum Cammin“ aufgehoben.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird im Einvernehmen mit der Stadt Burg Stargard die A & S GmbH Neubrandenburg durch den Grundstückseigentümer beauftragt, der auch die Planungskosten trägt.

 

 

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Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende Gebiet, gelegen in den Flurstücken 76 und 88  der  Flur 2  der Gemarkung Cammin der vorhabenbezogene B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser "Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard aufgestellt werden.

Die Nutzung des Jugendfreizeitzentrums Cammin durch die Stadt Neubrandenburg als Ferienlager mit 6 Gruppenhäusern wurde im Jahr 2003 aufgegeben. Nach Veräußerung des Ferienobjektes durch die Stadt Neubrandenburg an Herrn Sven Heller im Jahr 2007 wurden das Gebiet und die Gebäude bis Ende 2016 touristisch für Ferienzwecke genutzt. Diese Nutzung soll nun planungsrechtlich gesichert werden.

Der Vorhabenträger plant die Umnutzung der Gruppenhäuser zu Ferienhäuser. Unter Berücksichtigung des Waldabstandes von 30 m ist die Umnutzung von drei Gruppenhäusern nicht möglich. Aus diesem Grund sollen zwei Häuser an die Straße versetzt werden. Ein Haus verbleibt als Nebenanlage im Waldabstand oder wird abgebrochen.

Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Die Erstellung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin" der Stadt Burg Stargard soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Planziele des vorhabenbezogenen B- Planes Nr. 21 Sondergebiet Ferienhäuser „Birkenallee Cammin“ der Stadt Burg Stargard sind die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung von 5 bestehenden Gruppenhäusern zu Ferienhäusern. Zwei Gruppenhäuser müssen an die Straße versetzt und 1 Gruppenhaus soll als Nebengebäude genutzt werden. Dies soll durch die Festsetzung eines Sondergebietes, das der Erholung dient – Sondergebiet Ferienhäuser sowie die Sicherung der Erschließung über eine Zufahrt ausgehend von der Birkenallee planerisch vorbereitet werden.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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