Antrag - 00SV/18/060
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag zur Darlegung der Auffassung der gemeindlichen Organe und des Bürgerbegehrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Carmen Jungerberg
- Einreicher:
- Lips, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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17.10.2018
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Sachverhalt
Die Dringlichkeit ist deshalb gegeben, weil noch in der 40. Kalenderwoche die Beiträge in die Stargarder Zeitung eingebracht werden müssen, Redaktionsschluss 07.10.2018.
Sachverhalt/Begründung: In der Sitzung der Stadtvertretung vom 18.09.2018 ist unter dem TOP 7.2 zu der Beschlussvorlage 00SV/18/041 "Bürgerbegehren über die Durchführung eines Bürgerentscheids ..." beschlossen worden, dass die Auffassung der gemeindlichen Organe auf der Homepage und in der nächsten Stargarder Zeitung veröffentlicht wird. Dieses stellt eine einseitige und parteiische Beeinflussung dar, die das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid als Kernstück der direkten Demokratie auf Gemeindeebene ab absurdum führt. Das Bürgerbegehren hat aus Zeit- und Arbeitsgründen keine adäquate Möglichkeit alle Wahlberechtigten zu erreichen.
Mehr Demokratie e.V. führt zu den Informaionsbestimmungen in "Die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerbescheid in Mecklenburg Vorpommern" aus: "Diese unnötig ausführliche Regelung (zur Bekanntmachung der Auffassung der Gemeindeorgane) verfehlt des Hauptproblem und fördert die einseitige Informationspolitik der Kommunen. Sie verbietet aber auch nicht, das zu tun, was in der Schweiz seit vielen Jahrzehnten selbstverständlich und in Bayern geltendes Recht ist, dass die Auffassungen der Gemeindeorgane und des Bürgerbegehrens in Veröffentlichungen und Veranstaltunngen der Gemeinde in gleichem (!) Umfang darzustellen sind."
Zusatzinformation für die Mitglieder der Stadtvertretung, die der Meinung sind, sie würden die 90 % der Wahlberechhtigten vertreten, die das Bürgerbegehren nicht unterzeichnet haben: Kein Mitglied der Stadtvertretung hat bei der Kommunalwahl auch nur annähernd diese Stimmenanzahl erreicht (das höchste Ergebnis = 323 Stimmen trotz kumulieren, d.h. ggf. drei Stimmen von einem/r WählerIn).
Rechtliche Grundlage
KV MV
Mehr Demokratie eV. - Merkblatt Mecklebvurg-Vorpommern
