Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/038-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 "Fichtenweg" der Stadt Burg Stargard sowie Beschluss über die Billigung des Entwurfs der 4. Änderung der v. g. Satzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.11.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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12.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V
1.die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard
2.die Billigung des Entwurfs über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard
3.die öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
4.die Auslegung öffentlich bekannt zu machen
5.das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt
„Stargarder Zeitung“ und im Internet einzuleiten
Sachverhalt
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende
Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 176/23, 176/24, 176/25, 176/26, 176/27, 176/67, 176/68, 176/69, 176/70 und 176/71 in der Flur 7 der Gemarkung Burg Stargard eine Änderung des B-Planes vorgenommen werden. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.
Die Erstellung der 4. Änderung des B-Planes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB durchgeführt werden, da durch die 4. Änderung keine Nachverdichtung der
Wohnbebauung erfolgen soll. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die
Größe der Grundflächen gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m2 beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.
lm beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem
Umweltbericht nach § 2 a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch die 1. Änderung der
Abrundungssatzung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung und Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bestimmt.
Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden. Da sich die Fläche des Geltungsbereiches vergrößert hat ist der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2018 zu wiederholen.
Planungserfordernis:
Planziele der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard sind
dass Nebengebäude außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen werden.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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78,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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784,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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684,1 kB
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