Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/038-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V

1.die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard

2.die Billigung des Entwurfs über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard

3.die öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

4.die Auslegung öffentlich bekannt zu machen

5.das Öffentlichkeitsverfahren mit Veröffentlichung im Bekanntmachungsblatt

      „Stargarder Zeitung“ und im Internet einzuleiten

 

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Sachverhalt

 Auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 und § 13 a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der

gültigen Fassung sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der gültigen Fassung soll für das nachfolgende

Gebiet, gelegen auf den Flurstücken 176/23, 176/24, 176/25, 176/26, 176/27, 176/67, 176/68, 176/69, 176/70 und 176/71 in der Flur 7 der Gemarkung Burg Stargard eine Änderung des B-Planes vorgenommen werden. Der Geltungsbereich ist im Lageplan (siehe Anlage) dargestellt.

 

Die Erstellung der 4. Änderung des B-Planes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a

BauGB durchgeführt werden, da durch die 4. Änderung keine Nachverdichtung der

Wohnbebauung erfolgen soll. Das beschleunigte Verfahren kann angewendet werden, da die

Größe der Grundflächen gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m2 beträgt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter bestehen.

lm beschleunigten Verfahren wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 von dem

Umweltbericht nach § 2 a von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten

umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden

Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4, abgesehen, da durch die 1. Änderung der

Abrundungssatzung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

 

Der vorliegende Entwurf dient zur Durchführung des Verfahrens. Der Entwurf der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung und Planzeichnung wird zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden und zur öffentlichen Auslegung nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bestimmt.

 

Die öffentliche Auslegung kann gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen durchgeführt werden. Da sich die Fläche des Geltungsbereiches vergrößert hat ist der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2018 zu wiederholen.

 

Planungserfordernis:

Planziele der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 „Fichtenweg“ der Stadt Burg Stargard sind

dass Nebengebäude außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen werden.

 

Rechtliche Grundlage:

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, KV M-V

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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Anlagen

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