Beschlussvorlage - ABZV/18/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee.

 

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Sachverhalt

Die Verwaltung rät von der Änderung der Gebührensatzung bzw. die Anpassung des Gebührensatzes für die Abwasserbeseitigung auf Grund der Geringfügigkeit ab. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen im Zuge der Gebührenkalkulation angepasst werden.

Für die Entsorgung der abflusslosen Gruben ergibt sich ein rechnerischer Anhebungsbedarf von 0,03 €/m³ und für Kleinkläranlagen ein Senkungsbedarf von 0,02 €/m³:

abflusslose Gruben neu:   9,43 €/m³     bisher:   9,40 €/m³    Änderung + 0,03 €/m³

Kleinkläranlagen     neu: 19,22 €/m³     bisher: 19,24 €/m³    Änderung  - 0,02 €/m³

 

Mit der Beschlussfassung zur 5. Änderungssatzung wird die beiliegende Gebührenkalkulation gebilligt.

 

Bei einer stetig fortzuführenden Gebührenanpassung erfolgt die nächste Änderung zum 01. Januar 2020.

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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