Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung für die Stadt Burg Stargard und bestätigt die dazugehörige Kalkulation.

Es werden folgende Gebührensätze beschlossen:

 

Reinigungsklasse

neu kalkuliert

RKL 1

2,60 €/m

RKL 2

2,18 €/m

RKL 3

1,59 €/m

RKL 4

1,17 €/m

 

 

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Sachverhalt

Die 2. Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung macht sich auf Grund der neu kalkulierten Gebührensätze erforderlich. Insbesondere die interne Verrechnung der Bauhofleistungen im Bereich der Stadtreinigung sowie für den Winterdienst wirkt sich auf die Gebührenhöhe aus.

 

Die städtischen Leistungen im Bereich der Stadtreinigung und des Winterdienstes können zu 75 % auf die davon bevorteilten Grundstückseigentümer entsprechend Frontmetermaßstab umgelegt werden.

 

Für die Reinigungs- und Winterdienstpflichten, die entsprechend Reinigungssatzung nicht durch die Stadt durchgeführt bzw. beauftragt werden, sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.

 

 

 

Rechtliche Grundlage: KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Gebührenerträge 0.54500.43223000

 

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Anlagen

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