Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/18/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Beendigung des Verfahrens zum Bürgerentscheid
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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12.12.2018
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 18.9.2018 die inhaltliche und formelle Zulässigkeit des von Herrn Andreas Rösler eingereichten Bürgerbegehrens zur Aufhebung des o.g. Beschlusses bestätigt und die Durchführung eines Bürgerentscheids als reine Briefabstimmung beschlossen. Die öffentliche Auszählung fand am 20.11.2018, 18:00 Uhr durch die Mitglieder des Abstimmungsvorstandes statt.
Von 4.538 Abstimmungsberechtigten haben 1.808 Bürgerinnen und Bürger von ihrem Abstimmungsrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 39,8 %. Von insgesamt 1.798 abgegebenen gültigen Stimmen entschieden sich
879 für „JA“ und 919 für „NEIN“
Für die gestellte Frage des Initiators
Stimmen Sie für die Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertretung
00SV/18/015 „Neubau einer Kindertagesstätte mit Standort am
Papiermühlenweg“
wurde weder das erforderliche Mindestquorum von 25% erreicht, noch wurde die Frage mehrheitlich mit Ja beantwortet.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.11.2018 das endgültige Abstimmungsergebnis bestätigt. Das Ergebnis wurde ordnungsgemäß bekanntgemacht und auf dem Dienstweg dem Ministerium für Inneres und Europa M-V übermittelt.
Rechtliche Beanstandungen seitens der Kommunalaufsicht gab es keine.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V § 20 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zur
KV M-V § 14 ff
