Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beauftragt den Bürgermeister einen Städtebaulichen Vertrag zur Durchführung der Änderung der Bauleitplanung abzuschließen.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Burg Stargard kann Städtebauliche Verträge mit folgendem Gegenstand schließen:

 

Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten; dazu gehört die Ausarbeitung der städtebaulichen Planung sowie aller erforderlichen Gutachten o. ä. .

Der Vorhabenträger Herr Ronny Fladerer, Marner Straße 101 in 17094 Burg Stargard beauftragt auf seine Kosten zur Durchführung und Erarbeitung der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard das Büro stadtbau.architekten neubrandenburg, Architekt Lutz Braun, Johannesstraße 1 in 17034 Neubrandenburg.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag)

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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