Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt die Neufassung der Hauptsatzung für die Stadt Burg Stargard.

 

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Sachverhalt

Die Beschlussfassung zur Neuregelung der Hauptsatzung begründet sich durch die Notwendigkeit der Anpassung an kommunale Veränderungen, der teilweisen geänderten Rechtslage und aus Erfahrungswerten der laufenden Wahlperiode.

 

In mehreren Beratungsrunden zur Hauptsatzung wurde durch den Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard eine Anpassung der Satzung diskutiert und ein In-Kraft-Treten zur neuen Wahlperiode angestrebt.

 

In den Sitzungen des Hauptausschusses vom 6.3.2018 und 27.11.2018 wurden Änderungen und Anpassungen vorgestellt, beraten und zusammenfassend in der vorliegenden Satzung eingearbeitet. Zwischenzeitlich gab es von Seiten der Stadtvertreter keine Hinweise / Anmerkungen oder konkrete Änderungsvorschläge. Die Hauptsatzung soll nach der Kommunalwahl 2019 in Kraft treten.

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 5 Abs. 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine
 

 

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Anlagen

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