Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Burg Stargard beschließt, dass für das Wahlgebiet der Stadt Burg Stargard ein Wahlbereich gebildet wird.

 

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Sachverhalt

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 27.11.2018 gemäß § 3 Abs. 2 LKWG M-V Sonntag, den 26. Mai 2019 als Wahltag für die nächsten Kommunalwahlen bestimmt.

Das Wahlgebiet für die Wahl der Stadtvertretung in Burg Stargard umfasst das Gebiet der Kommune mit einer derzeitigen Einwohnerzahl von 5.435 Bei Wahlgebieten bis zu 25.000 Einwohnern können mehrere Wahlbereiche festgelegt werden. Über die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet die Vertretung vor jeder allgemeinen Wahl. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse sowie die historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Erfahrungsgemäß ist für das Wahlgebiet Burg Stargard nur ein Wahlbereich notwendig. Die Einteilung der Wahlbezirke wird im Nachgang durch die Gemeindewahlbehörde vorgenommen.

Rechtliche Grundlage:

Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V § 61

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

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