Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/10/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 mit einem unausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

 

Die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich

            um       694.900 EUR              von      6.961.200 EUR           auf       7.656.100 EUR

die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich

            um       236.500 EUR              von      8.393.800 EUR           auf       8.630.300 EUR.

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes erhöhten sich

            um       606.300 EUR              von      3.083.900 EUR           auf       3.690.200 EUR

die Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich

            um       408.100 EUR              von      3.324.100 EUR           auf       3.732.200 EUR.

Der Gesamtbetrag der Kredite erhöht sich

            um       857.300 EUR              von         150.000 EUR           auf       1.007.300 EUR

davon für Zwecke der Umschuldung

            um       930.700 EUR              von                  0   EUR           auf          930.700 EUR.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

            von bisher                                           1.500.000 EUR           auf       1.500.000 EUR.

 

Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt geändert:

Steuerart                                 bisher v:H.                               auf nunmehr v.H.       

Grundsteuer A                                     300                                          300

Grundsteuer B                                                380                                          380

Gewerbesteuer                                               330                                          330

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Sachverhalt

Begründung:

Der Nachtragshaushalt macht sich erforderlich, um aktuelle Entwicklungen der verschiedenen Haushaltsbereiche zu korrigieren. Insbesondere die Konsolidierungshilfen für die Verbindlichkeiten der ehemaligen Gemeinde Teschendorf sind Bestandteil des Nachtragshaushaltes. Weiterhin sind im Bereich des Vermögenshaushaltes für verschiedene Maßnahmen Mittel eingestellt worden, die im Zuge der Haushaltsgenehmigung 2010 durch die Kommunalaufsicht beanstandet wurden. Weitere Informationen dazu im Erläuterungsbericht.

 

Rechtliche Grundlage:        § 50 Kommunalverfassung M-V

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:          siehe Nachtragshaushaltsplan

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