Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/005
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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14.03.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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10.04.2019
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses vom 10.04.2019 der Stadtvertretung Burg
Stargard und aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634, der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts
(Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) beschließt die Stadtvertretung Burg Stargard die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard, bestehend aus der Begründung mit Planteil als Satzung.
Die Begründung mit dem Planteil wird gebilligt.
Die Bekanntmachung ist ortsüblich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach der
Hauptsatzung der Stadt Burg Stargard bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden
kann.
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) wird geringfügig geändert.
Ziele der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Quastenberg der Stadt Burg Stargard sind, dass die Abrundungsfläche 3 (durch die Darstellung einer Einbeziehungsfläche) ein wenig vergrößert und die Errichtung von Nebengebäuden außerhalb der derzeitigen Baugrenzen zugelassen wird.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch, Kommunalverfassung M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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670 kB
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2
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(wie Dokument)
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914,7 kB
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