Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/19/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung bevollmächtigt den Bürgermeister der Stadt Burg Stargard und dessen 1. und 2. Stellvertretung mit der Vertretung der Gemeinde Cölpin in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost der e.dis AG für die 7. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

 

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Sachverhalt

Der Bürgermeister der Gemeinde ist in seiner Funktion geborenes Mitglied im Kommunalen Anteilseignerverband.

Es ist notwendig, einen Vertreter zu bevollmächtigen, der bei Abwesenheit des Bürgermeisters bzw. dessen Stellvertreter an den Sitzungen des Verbandes teilnehmen kann. Da der Bürgermeister der Stadt Burg Stargard bzw. einer der beiden Stellvertreter regelmäßig an den Verbandsversammlungen teilnehmen, wäre eine lückenlose Vertretung

gegeben.

Rechtliche Grundlage:

§ 156 Abs. 2 und 4 Kommunalverfassung M-V

i

 

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Finanz. Auswirkung


keine

 

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