Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/034
Grunddaten
- Betreff:
-
5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard mit den Ortsteilen Quastenberg, Lindenhof, Sabel, Bargensdorf und Kreuzbruchhof - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorentwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Tilo Granzow
- Einreicher:
- Herr Granzow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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21.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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25.09.2019
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des § 2 Abs. 2, § 3 Abs 1 und § 4 Abs 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard nachfolgender Beschluss gefasst:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard stimmt dem Vorentwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg- bestehend aus Begründung und Planzeichnung zu.
2. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard - Teilbereich Alter Gutshof Quastenberg- bestehend aus Begründung und Planzeichnung ist öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen, ebenso im Bekanntmachungsblatt „Stargarder Zeitung“ und im Internet.
3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Vorentwurf und Begründung zu unterrichten.
Sachverhalt
Für das o.g. Gebiet weist der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan der Stadt Burg Stargard die Nutzung als gemischte Baufläche aus.
Unmittelbar westlich an den Änderungsbereich angrenzend sind die Betriebsgebäude des Vorhabenträgers als Anlagen für die landwirtschaftliche Tierproduktion gekennzeichnet.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Mit der beabsichtigten Ausweisung als Wohnbaufläche im Zuge des Bebauungsplan-verfahrens Nr. 23 „Alter Gutshof Quastenberg“ wird eine teilweise Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, da die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung im Flächennutzungsplan dargestellt werden muss. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan geändert werden (Parallelverfahren).
Anzustrebendes Planungsziel ist:
Mit der 5. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Burg Stargard wird die Teil-fläche mit gemischter Nutzung in eine Wohnbaufläche umgewandelt.
Rechtliche Grundlage:
Baugesetzbuch
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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954,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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