Beschlussvorlage - 09GV/19/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sylvia Voss
- Einreicher:
- Sylvia Voß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Pragsdorf
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Entscheidung
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18.09.2019
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Pragsdorf stimmt der Annahme folgender Spenden zu:
Merkantil Export-Import Pragsdorf1.000,00 € Park- und Seefest 2019
Dallmann, Hans-Jürgen Plath 50,00 € Park- und Seefest 2019
Agrargesellschaft Cölpin mbH 500,00 € Park- und Seefest 2019
Immoversa GmbH Neubrandenburg 150,00 € Park- und Seefest 2019
Neubrandenburger Stadtwerke GmbH 250,00 € Sportfest 20.07.2019
Sparkasse MST Neustrelitz 150,00 € Sportfest 20.07.2019
Sachverhalt
Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu
99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.
Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4
Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf
