Beschlussvorlage - 09GV/19/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung  Pragsdorf  stimmt  der  Annahme folgender Spenden zu:

 

Merkantil Export-Import Pragsdorf1.000,00 €    Park- und Seefest 2019

Dallmann, Hans-Jürgen Plath     50,00 €    Park- und Seefest 2019

Agrargesellschaft Cölpin mbH   500,00 €    Park- und Seefest 2019

Immoversa GmbH Neubrandenburg   150,00 €    Park- und Seefest 2019

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH   250,00 €    Sportfest 20.07.2019

Sparkasse MST Neustrelitz   150,00 €    Sportfest 20.07.2019

 

 

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Sachverhalt

Entsprechend der Kommunalverfassung M-V § 44 Abs. 4 hat die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen grundsätzlich die Gemeindevertretung zu treffen. Ab 1.000,00 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend selbst treffen - für darunter liegende Beträge kann die Entscheidung durch Regelung der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis max. 99,99 € auf den Bürgermeister delegiert werden. In der Gemeinde Pragsdorf wurde per Hauptsatzung geregelt, dass der Bürgermeister über Beträge bis zu

99,99 € entscheiden kann, somit verbleibt für alle Beträge ab 100,00 € die Entscheidung bei der Gemeindevertretung.

Die Spender sind mit Angabe der Höhe der Zuwendung und dem Zuwendungszweck jährlich in einem Bericht festzuhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden

 

 

Rechtliche Grundlage:

Kommunalverfassung MV § 44 Abs. 4

Hauptsatzung der Gemeinde Pragsdorf

 

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Finanz. Auswirkung

Einnahmen in Höhe von 1.950,00 €

 

 

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