Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung einer Rechnungsprüferin für die Stadt Burg Stargard
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Marion Franke
- Einreicher:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Entscheidung
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung Burg Stargard
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Gestoppt
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Stadtvertretung der Stadt Burg Stargard
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Sachverhalt
Die Stadt Burg Stargard nahm bisher unter Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach
§ 167 KV-MV das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Amtes Neverin für die örtliche Rechnungsprüfung in Anspruch. Für die Stadt Burg Stargard war bisher Frau Diekow als konkret benannte Prüferin tätig. Der bestehende Vertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen aller Vertragspartner zum 1.4.2019 aufgehoben.
Gemäß § 1 Abs. 3 KPK M-V können Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern einen geeigneten Bediensteten oder eine geeignete Bedienstete als Rechnungsprüferin bestellen.
Durch ihre bisherige Arbeit im RPA Neverin verfügt Frau Diekow über die notwendige fachliche Qualifikation. Frau Diekow hat Verwaltungserfahrung und spezielle Kenntnisse von Verwaltungsabläufen und ist mit der Problematik wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs der Haushaltsmittel von anordnenden Bereichen bestens vertraut.
Rechtliche Grundlage:
Kommunalverfassung M-V (KV M-V) vom 13.Juli 2011 § 22 Abs. 3 Satz 3
Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) § 1 Abs. 3
