Beschlussvorlage Stadt Burg Stargard - 00SV/19/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die beiliegende Satzung der Stadt Burg Stargard über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

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Sachverhalt

Die Anpassung der Gebührensätze für die Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen macht sich auf Grund vorliegender Kalkulationen der Gebühren erforderlich. Etwaige Mehr- bzw. Mindereinnahmen aus dem laufenden Jahr sollen demnach im jeweiligen Folgejahr ausgeglichen werden.

 

abflusslose Gruben neu: 11,21 €/m³       bisher: 9,40 €/m³      Änderung: + 1,81 €/m³

 

Kleinkläranlagen     neu: 21,57 €m³        bisher: 19,24 €/m³    Änderung: + 2,33 €/m³

 

Die Erhöhung der Gebühren kommt auf Grund von Preissteigerungen des Abfuhrunternehmens zu Stande. Hier liegt die Begründung unter anderem bei den Mautgebühren.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V, KAG M-V

 

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Finanz. Auswirkung

Kostendeckung

 

 

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Anlagen

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