Informationsvorlage - 00SV/19/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Standortfestlegung Spielplatz Burganlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Rita Lübstorf
- Einreicher:
- Tilo Lorenz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Soziales
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Das Denkmalpflegerische Rahmenkonzept für die Freianlagen der Burganlage (2012) sieht vor, langfristig den bestehenden Spielplatz zurückzubauen und die Fläche als offenen Platz/Wiese zu gestalten. Dieser Rahmenplan wurde seinerzeit durch die Stadtvertretung bestätigt und gilt als grundsätzliche Arbeitsgrundlage für die Entwicklung der Burganlage.
Da der bestehende Spielplatz auf der Burganlage teilweise stark sanierungsbedürftig ist, einzelne Elemente in der Vergangenheit bereits zurückgebaut werden mussten, sollte vor Planungsbeginn darüber beraten und entschieden werden, an welchem Standort die Errichtung eines neuen Spielplatzes erfolgen soll. Es ist davon auszugehen, dass am bestehenden Spielplatz jährlich weitere kostenintensive Instandhaltungsarbeiten zu erwarten sind bzw. Rückbaumaßnahmen erforderlich werden.
Für den Bereich „Kräutergarten“ war im Rahmenkonzept seinerzeit vorgesehen, eine kleine und einfache Spielanlage für die Altersgruppe bis zu 5 Jahren zu etablieren. Darüber hinaus gibt es innerhalb der Burganlage jedoch noch weitere Flächen, die man für Spielplatzbereiche vorsehen könnte.
In der Anlage sind durch das Planungsbüro Pulkenat drei mögliche Varianten für Spielplatzstandorte dargestellt worden.
Standort 1 – bestehender Spielplatz im Vorburgbereich
Standort 2 – Standort Kräutergarten
Standort 3 – sogenannte Ritterwiese
Es gilt zunächst einmal die grundsätzliche Frage zu beantworten, ob man einen Spielplatz außerhalb der Burganlage behalten will oder ob solch eine Einrichtung langfristig innerhalb der Burganlage errichtet werden soll.
Der damaligen Entscheidung der Stadtvertretung zur Rahmenkonzeption und der damit verbundenen Spielplatzfrage lagen folgende Erwägungen zugrunde:
- die Burganlage sollte langfristig wieder sichtbar sein und möglichst viele störende Faktoren / Baulichkeiten vor bzw. im Umfeld der Hauptburg (z.B. Gärten, Bäume) sollen nach und nach zurückgebaut werden
- die Nutzer des Spielplatzes sollen in die Burganlage gezogen werden, so dass dadurch z.B. durch den Besuch des Burgturms ggf. Mehrwerte erzielt werden können
- bessere Anbindung zu den Versorgungseinrichtungen (z.B. Café im Kräutergarten)
- Nutzbarkeit bestehender öffentlicher Toiletteneinrichtungen
Als Argument gegen eine Verlegung des Spielplatzes in die Burganlage wird häufig vorgetragen, dass die Besucher dann ja für die Nutzung Eintritt zahlen müssten. Die Gesamtkassierung für die Burganlage wurde vor einigen Jahren jedoch abgeschafft, insbesondere auch um eine freie Zugänglichkeit zu den gastronomischen Einrichtungen oder auch der Parkanlage zu gewährleisten.
Rechtliche Grundlage:
KV M-V
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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