Informationsvorlage - 00SV/19/054

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur und Soziales nehmen den vorgelegten Entwurf der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Burg Stargard und dem Stargarder Burgverein zur Durchführung des jährlichen Burgfestes zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

 

Der derzeit geltende Geschäftsbesorgungsvertrag zur organisatorischen Vorbereitung und Durchführung des Burgfestes ist aus dem Jahr 2010 und sollte in den Bereichen Aufgabenverteilung, Finanzierung und Abrechnung auf eine neue Basis gestellt werden. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit dem Stargarder Burgverein eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet.

 

Zweck der Vereinbarung ist es, die gemeinsame Durchführung des Burgfestes vertraglich den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Insbesondere geht es in der Vereinbarung um die konkrete Aufgabenverteilung zwischen Stadt und Burgverein, die Finanzierung der Veranstaltung sowie die damit einhergehende Aufteilung des Erlöses.

 

Neu Aufgenommen wurde das Angebot von vergünstigten Familientickets für Einwohner der Stadt, der Ortsteile und des Amtsbereiches durch den Verein. Hierdurch soll stärker darauf hingewirkt werden, dass mehr Einheimische das Burgfest besuchen.

 

 

Rechtliche Grundlage:

KV M-V § 22

 

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Finanz. Auswirkung

keine
 

 

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Anlagen

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