Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/19/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Cölpin beschließt die Novellierung des Öffentlich-Rechtlichen Vertrages über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung zwischen der Gemeinde Cölpin und der Gemeinden Lindetal.

 

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Sachverhalt

Zur besseren Einsatzbereitschaft der Feuerwehren Cölpin und Lindetal, zur Gewährleistung und effektiven Gestaltung des Brandschutzes beider Gemeinden Lindetal und Cölpin ist ein Öffentlich-Rechtlicher Vertrag geschlossen worden, in welcher der Brandschutz der Gemeinde Cölpin an die Gemeinde Lindetal übertragen wurde. Der Standort Neu Käbelich blieb im Zuge des Vertrages erhalten. Die bestehende Feuerwehr ging lediglich zur Gemeinde Lindetal über. Der Gemeinde Lindetal obliegt mit dem Tag des Inkrafttreten dieses Vertrages die Wahrnehmung der Aufgaben nach BrSchG M-V sowie der durch Rechtsverordnung des Innenministers gesondert geregelten Aufgaben und Befugnisse, die im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stehen. Für das aktuelle Haushaltsjahr trägt jede Gemeinde die laufenden Aufwendungen/Erträge.

 

Der Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung zwischen den Gemeinden Cölpin und Lindetal besteht seit 2006.

Die Gemeinde Cölpin zahlt für die Wahrnehmung des Brandschutzes 15,00 € pro Einwohner und Jahr, beginnend ab 01.01.2015, gemessen an der Einwohnerzahl, jeweils zum 01.01 des laufenden Kalenderjahres.

 

Diese Gebühren und Kosten sind seit Vertragsbeginn nicht angeglichen worden. Folglich sind die ansteigenden Kosten (u.a. Versicherungen, Unterhaltungskosten, Personalaufwendungen) nicht berücksichtigt. Eine Anpassung der jährlichen Zuweisungen für den Brandschutz ist zwingend erforderlich.

 

Die derzeitigen Aufwendungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindetal (Aufwandsentschädigungen, Schutzbekleidung, Bewirtschaftung etc.) im Bereich Brandschutz betragen durchschnittlich 48.482,11              €.

 

Rechtliche Grundlage:

Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen
durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern
(Brandschutz-und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG)

§ 60 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Die Gemeinde Cölpin zahlt ab dem 01.01.2020 pro Jahr einen Betrag von 24,99 € pro Einwohner. Die jährliche Abrechnung erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl, jeweils zum 01.01 des laufenden Kalenderjahres und wird jährlich angepasst.

 

Zum jetzigen Stand wären das bei einer Einwohnerzahl von 767 Einwohnern (Stand: 01.01.2019) = 19.167,33

 

Die gezahlten Aufwendungen der Gemeinde Cölpin zur Absicherung des Brandschutzes betragen nach dem ursprünglichen Vertrag in 2018 = 11.625,00 €.

 

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Anlagen

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