Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/19/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für den Haushalt der Gemeinde Cölpin für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

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Sachverhalt

 

Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.

Da der Haushaltsausgleich noch nicht erreicht werden kann, wurde mit dem Haushalt 2019 das Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022 entsprechend § 43 Abs. 7 KV M-V beschlossen. Für den Haushalt 2020 wird das Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben. Da keine negativen Abweichungen enthalten sind, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich..

 

Rechtliche Grundlage: § 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sich aus dem der Haushaltssatzung beigefügten Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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