Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin - 03GV/19/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Cölpin für das Haushaltsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Gemeinde Cölpin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Linscheidt
- Einreicher:
- Linscheidt, Jana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Cölpin
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Entscheidung
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21.11.2019
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Sachverhalt
Nach § 45 KV M-V hat eine Kommune für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes, des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, der Steuersätze (Hebesätze) sowie der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen. Der Haushaltsplan, der Bestandteil der Haushaltssatzung ist, ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Kommune. Er ist nach Maßgabe der Kommunalverfassung für die Haushaltswirtschaft verbindlich. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Da der Haushaltsausgleich noch nicht erreicht werden kann, wurde mit dem Haushalt 2019 das Haushaltssicherungskonzept 2019 bis 2022 entsprechend § 43 Abs. 7 KV M-V beschlossen. Für den Haushalt 2020 wird das Haushaltssicherungskonzept fortgeschrieben. Da keine negativen Abweichungen enthalten sind, ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich..
Rechtliche Grundlage: § 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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