Beschlussvorlage - 05GV/19/017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Straßenreinigungssatzung.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Groß Nemerow ist entsprechend des Straßen- und Wegegesetzes M-V für die Straßenreinigung und den Winterdienst für die innerhalb geschlossener Ortslage liegenden Verkehrsflächen zuständig. Durch die Reinigungssatzungen haben die Gemeinden die Möglichkeit, diese Verpflichtung teilweise auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke zu übertragen.

Mit der Neufassung erfolgt eine geringfügige Anpassung der Straßenreinigungssatzung entsprechend der Erkenntnisse der vergangenen Jahre.

 

Rechtliche Grundlage: Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG – M-V)

 

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Finanz. Auswirkung

Die Ausgaben sind zu 75 % entsprechend Kommunalabgabengesetz M-V sowie der Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Groß Nemerow auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke umzulegen.

 

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Anlagen

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