Beschlussvorlage - 05GV/19/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die Straßenreinigungsgebührensatzung für die Gemeinde Groß Nemerow und bestätigt die dazugehörige Kalkulation.

Es werden folgende Gebührensätze beschlossen:

 

Reinigungsklasse

kalkuliert

RKL 1

1,56 €/m

RKL 2

1,02 €/m

RKL 3

1,02 €/m

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Groß Nemerow ist gesetzlich zur Reinigung aller innerhalb geschlossenen Ortslagen gelegenen öffentlichen Straßen verpflichtet, denn dies ist Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge. Art und Umfang werden in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Nach den Vorgaben des KAG muss die Gemeinde Groß Nemerow für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen, zu denen auch die Straßenreinigung und der Winterdienst zählen, kostendeckende Gebühren erheben. Diese Benutzungsgebühren müssen erhoben werden, wenn eine Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient (§ 6 Abs. 1 KAG).

In die Gebührenkalkulation wurden die Inanspruchnahme von Fremdfirmen sowie die Aufwendungen für die Gemeindearbeiter berücksichtigt, die für die Straßenreinigung und den Winterdienst maßgeblich waren. Dabei wurden alle Aufwendungen zu 75 % auf die von der Reinigung bevorteilten Grundstückseigentümer entsprechend Frontmetermaßstab umgelegt.

Für die Reinigungs- und Winterdienstpflichten, die entsprechend der Reinigungssatzung nicht durch die Gemeinde durchgeführt bzw. beauftragt werden, sind die Grundstückseigentümer verantwortlich.

 

 

Rechtliche Grundlage: KV M-V, KAG M-V, StrWG

 

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Finanz. Auswirkung

Gebührenerträge 5.54500.43223000

 

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Anlagen

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