Beschlussvorlage - 05GV/19/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Nemerow beschließt die „Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Groß Nemerow“ (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Groß Nemerow)

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden besitzen das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer festzusetzen. Beabsichtigt die Gemeinde, die Steuersätze für einen längeren Zeitraum als ein Jahr festzusetzten, kann sie dies nur mittels einer gesonderten Hebesatzsatzung.

 

1. Anpassung der Hebesätze für die Schaffung der Voraussetzungen zum Erhalt der Zuweisung:

 

 

2019

gewogene Hebesätze nach Größenklasse (2018)

§ 27 FAG (neu) für

Differenz in Prozentpunkten

Erhöhung in %

Entschuldung

1

2

3

4

5

6

Grundsteuer A

307

333

353

46

14,98

Grundsteuer B

396

383

403

7

1,77

Gewerbesteuer

348

345

365

17

4,89

 

In der Tabelle sind in der Spalte 2 die derzeitigen Hebesätze der Gemeinde Groß Nemerow dargestellt. Des Weiteren die gewogenen Hebesätze nach Größenklasse (1 – 3 TEW) in Spalte 3. Die Hebesätze der Gemeinde Groß Nemerow müssten folglich mindestens auf die Werte aus Spalte 4 angehoben

werden. Damit wären die Voraussetzungen zum Erhalt der Mindestzuweisung von 20 % des bestehenden negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auch für die Jahre ab 2020 erfüllt. Zum 31.12.2018 belief sich dieser negative Saldo auf 723.899,44 € (vgl. Muster 5b Zeile 8). Die Zuweisung würde somit mindestens 144.779,888 € betragen.

 

2. Anpassung der Hebesätze auf das Niveau der Nivellierungshebesätze zur Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisungen:

 

Nach § 18 Abs. 1 FAG 2020 sind die Nivellierungshebesätze für die Steuerkraftzahlen der Jahre 2020 bis 2023 auf folgende Werte festgesetzt:

 

 

2019

Nivellierungs-hebesätze FAG 2020 §18 Abs. 1

Differenz in Prozent-punkten

Erhöhung in %

letzte Änderung

 

 

Grundsteuer A

307

330

23

7,49

2018

 

Grundsteuer B

396

427

31

7,83

2018

 

Gewerbesteuer

348

381

33

9,48

2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansatz 2020

Ansatz neu

Differenz

 

 

 

Grundsteuer A

17.000

18.274

1.274

 

 

 

Grundsteuer B

144.600

155.920

11.320

 

 

 

Gewerbesteuer

240.000

262.759

22.759

 

 

 

 

 

 

35.352

 

 

 

 

Eine Unterschreitung dieser Sätze durch die Hebesätze der Gemeinde Groß Nemerow bedeutet, dass ab dem Jahr 2022 bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einer deutlich besseren Ertragslage bei den  Realsteuern ausgegangen wird, als in der Realität. Diese „Besserrechnung“ führt dazu, dass weniger Schlüsselzuweisungen durch das Land gewährt werden.

 

Schlüsselzuweisung

21.100 €

Steuererträge

35.300 €

Gesamt

56.400 €

 

Die beigefügte Anlage enthält die Nivellierungshebesätze siehe 2.

 

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Finanz. Auswirkung

Mehrerträge Grundsteuer A 1,2 T€

Mehrerträge Grundsteuer B 11,3 T€

Mehrerträge Gewerbesteuer 22,7 T€

 

 

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Anlagen

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